Wir liefern viele beglaubigte Übersetzungen für individuelle Kunden, Firmen, Gerichte, staatliche Institutionen und Körperschaften. Eine beeidigte Übersetzung wird in einer beschreibenden Form angefertigt – der Übersetzer beschreibt alle Siegel, Unterschriften und Wasserzeichen auf dem Dokument. Solche Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern angefertigt, die vom Justizministerium oder einem entsprechenden Amt in einem anderen Land beglaubigt sind. Diese Übersetzungen erscheinen immer in gedruckter Form und tragen das Siegel des vereidigten Übersetzers, der sie angefertigt hat, nur dann besitzen sie Rechtskraft. Der beeidigte Übersetzer vermerkt in seiner Übersetzung, ob die Übersetzung auf der Grundlage eines Originaldokuments oder einer Kopie davon angefertigt wurde. Übersetzungen auf der Basis von Kopien sind gültig, manche Ämter jedoch bestehen auf Übersetzungen auf der Basis von Originalen (dies ist insbesondere bei Gerichten, dem Standesamt, der Verkehrsabteilung des Gemeindeamtes der Fall, wo ein aus dem Ausland importiertes Auto zugelassen wird).
Gemäß der Verordnung des Justizministers enthält eine Abrechnungsseite 1.125 Zeichen mit Leerzeichen im Zieltext, daher kann sich die Anzahl der Seiten ändern. Unter einem Zeichen versteht man alle sichtbaren Druckzeichen, insbesondere Buchstaben, Satzzeichen, Ziffern, Transpositionszeichen und Lücken dazwischen, die durch den Aufbau eines Satzes begründet sind. Eine angefangene Seite zählt als eine ganze Seite.
Ein vereidigter Übersetzer in Polen ist qualifiziert, Übersetzungen von der Fremdsprache ins Polnische und vom Polnischen in die Fremdsprache vorzunehmen. Es ist daher nicht möglich, direkt vom Italienischen ins Spanische zu übersetzen. In diesem Fall besteht die Lösung darin, die Übersetzung ins Polnische vorzunehmen und dann die Übersetzung (mit dem Hinweis, die übersetzte Sprache als Vorlage diente) in die Fremdsprache anzufertigen.
Eine vereidigte Übersetzung unterscheidet sich von einer nicht vereidigten Übersetzung darin, dass sie von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wird, der einen öffentlichen Vertrauensberuf ausübt. Darüber hinaus ist ein solcher Übersetzer verpflichtet, alle von ihm angefertigten Übersetzungen in seinem internen Verzeichnis der Tätigkeit des vereidigten Übersetzers unter einer entsprechenden Nummer zu erfassen.
Zu den Dokumenten, die eine beglaubigte Übersetzung erfordern, gehören: Verträge, notarielle Urkunden, Zeugnisse, Diplome, Fahrzeugpapiere.